kurz & klar: Die Leistungen der Pflegeversicherung

Wann:

Wo:

Menschen mit Behinderung können Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Voraussetzung
hierfür ist, dass sie in einen der fünf Pflegegrade eingestuft sind. Für Kinder mit Behinderung gelten dabei
Besonderheiten. Wieviel Geld steht für die Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung und wofür können
die Beträge eingesetzt werden? Diesen und weiteren Fragen wollen wir in der Veranstaltung nachgehen und
dadurch Licht in den Paragrafen-Dschungel bringen. Nach einem fachlichen Input gibt es die Möglichkeit für
Rückfragen und zum Austausch untereinander. Bleiben Sie nach dem Info-Teil der Veranstaltung gerne noch
auf einen Plausch bei einem Getränk und tauschen Sie sich untereinander aus. Unsere Beratungskraft Frau Wüst
steht Ihnen für individuelle Fragen zur Verfügung. Wir freuen uns über neue und bekannte Gesichter!


ZIELGRUPPE
Eltern von Kindern mit Behinderung und weitere Interessierte sind herzlich willkommen.


REFERENTIN
Katja Kruse, Rechtsanwältin und Leiterin Abteilung Recht und Sozialpolitik beim bvkm

Kosten
Die Teilnahme ist kostenlos. Getränke sind gegen Spende verfügbar

 

Anmeldung

  1. Formular ausdrucken
  2. Formular ausfüllen (unterschreiben)
  3. Formular per Post
    an die OBA schicken

ODER

nutzen Sie unser Online-Anmeldeformular

Adresse

OBA

Rederstr. 16, 97616 Bad Neustadt

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