Mein behindertes Kind wird volljährig. Was muss ich beachten?

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Mit dem Eintritt der Volljährigkeit kommen viele Veränderungen auf Familien mit einem behinderten Kind zu. Das Versorgungsamt klopft an und überprüft den Schwerbehindertenausweis. Eltern sind nicht mehr selbstverständlich die rechtlichen Vertreter des Kindes – es stellt sich die Frage nach einer gesetzlichen Betreuung. Unter Umständen besteht Anspruch auf neue Sozialleistungen, wie z. B. die Grundsicherung. Andere bisherige Leistungen, wie z. B. das Kindergeld, werden überprüft und oder müssen neu beantragt werden. Dieser Abend soll Ihnen helfen, sich gut informiert durch den Bürokratiedschungel schlagen zu können und ihr Kind bestmöglich versorgt in die Volljährigkeit zu entlassen. Es wird auch genügend Zeit für Fragen geben.

Referenten:

Anja Weinmann (Dipl.-Sozialpädagogin, Fachdienst Herbert-Meder-Schule)

Christine Wüst (Dipl.- Sozialpädagogin, Beratungsstelle der Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e. V.)

Kostenlos!

Anbieter: OBA Rhön-Grabfeld

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