Spenden

Helfen Sie uns, anderen zu Helfen
Kontakt und Anfahrt

Geschäftsstelle

Adresse

An der Stadthalle 3
97616 Bad Neustadt a. d. Saale

    Öffnungszeiten

  • Montag 08:30 bis 16:30
  • Dienstag 08:30 bis 16:30
  • Mittwoch Geschlossen
  • Donnerstag 08:30 bis 16:30
  • Freitag 08:30 bis 12:00

Hinweis

Sie können unseren Besucherparkplatz nutzen oder die Parkflächen am Busbahnhof.
Nutzen Sie bequem die öffentlichen Verkehrsmittel zu den Haltestellen am Busbahnhof oder Hohntor.

Ihre Hilfe kommt an!

Eine Spende kann - muss jedoch nicht zwangsläufig eine Geldspende sein. Es gibt die unterschiedlichsten Möglichkeiten, uns zu unterstützen.

  • Geldspenden
  • Sachspenden
  • Dienstleistungen

Selbstverständlich erhalten Sie für alle Varianten eine Spendenquittung.

Jetzt Spenden

Mit Ihrer Spende helfen wir Ihnen dabei Menschen mit Behinderung zu unterstützen.

Mit Ihrer Einzel- oder Dauerspende fördern Sie inklusive Projekte und unterstützten die Angebote der Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e.V. für Menschen mit Behinderung oder helfen bei Anschaffungen.

Ihre Spende bleibt in der Region und wird ausschließlich für die lokale Unterstützung der Menschen mit Behinderung im Landkreis Rhön-Grabfeld verwendet.

Für Sachspenden setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
 
 

Unsere Spendenkonten

VR-Bank Main Rhön
IBAN: DE35 7906 9165 0000 0600 11
BIC: GENODEF1MLV

Sparkasse Bad Neustadt
IBAN: DE83 7935 30 90 0000 0042 42
BIC: BYLADEM1NES

Ganz bequem mit Paypal spenden

Schliessen

Wir sagen Danke!

Danke für das Vertrauen in uns und unsere Arbeit.

Danke, dass Sie tatkräftig hinter uns und unserer Idee stehen und mit uns gemeinsam etwas bewegen wollen.

Danke für über 50 Jahre Lebenshilfe Rhön-Grabfeld.

Danke

Unsere Sponsoren und Partner

Aus der Region für die Region. Diese Unternehmen aus Rhön-Grabfeld und darüber hinaus unterstützen uns regelmäßig bei unserer Arbeit.

Werden auch Sie als Unternehmer aktiv und unterstützen Sie uns finanziell oder durch Sach-/Dienstleistungen.

Als kleines Dankeschön erhalten unsere Sponsoren einen Platz in unserer "Hall of Fame". Das Logo wird mit einem Link auf Ihre eigene Website versehen.

Wenn Sie Interesse haben, kontaktieren Sie uns.

Wir beraten Sie gerne.

Steuerliche Vorteile nutzen

Zustiftungen und Spenden können steuerlich geltend gemacht werden. Je nach Wert können diese auch über mehrere Jahre angesetzt werden.

Keine Schenkungssteuer und keine Erbschaftssteuer

Unser Verein ist als mildtätig anerkannt und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

Dadurch sind Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit und kommen in vollem Umfang da an, wo sie benötigt werden.

Häufige Fragen zum Thema Spenden und Stiften

Was bewirke ich mit meiner Spende?

Die Lebenshilfe Rhön Grabfeld bietet für Menschen mit Behinderung ein umfangreiches Angebot – ob Wohnen, Frühförderung, Schule oder Freizeit – viele Begleitungen, Aktionen und Anschaffungen wären nicht möglich ohne Privatpersonen und Organisationen, die die Lebenshilfe finanziell unterstützen. Sie tragen mit Ihrer Spende dazu bei, dass wir auch in Zukunft Angebote und Freiräume schaffen können, die Menschen mit Behinderung im Landkreis Rhön-Grabfeld eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.

Schauen Sie doch einfach mal bei Instagram rein und informieren sich über aktuelle Aktionen.

Zuletzt aktualisiert am 2024-04-19 von .

Wie kann ich spenden oder stiften?

Sie haben die Möglichkeit über unsere Bankverbindungen oder über unser Paypal-Konto zu spenden.

Unsere Spendenkonten

Volksbank Raiffeisenbank Rhön-Grabfeld eG
IBAN: DE27 7906 9165 0000 8250 00
BIC: GENODEF1MLV

Sparkasse Bad Neustadt
IBAN: DE25 7935 3090 0000 1830 87
BIC: BYLADEM1NES

Um zu stiften, setzten Sie sich bitte mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.

Zuletzt aktualisiert am 2024-04-19 von digidoe.

Bekomme ich eine Spendenquittung und wozu benötige ich diese?

Für Beträge bis 300 Euro ist es grundsätzlich ausreichend, den entsprechenden Kontoauszug bei Ihrem Finanzamt einzureichen. Ab einem Betrag von 300,01 Euro benötigen Sie eine Spendenbescheinigung von uns, um Ihre Spende von der Steuer absetzen zu können. Für die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung benötigen wir Ihre vollständige Adresse. Geben Sie diese einfach bei der Überweisung an.

Mit der Spendenquittung können Sie beim Finanzamt nachweisen, dass Sie einen Teil ihres Vermögens gespendet haben und den Wert als Sonderausgaben geltend machen.

Übrigens zählen auch die Mitgliedsbeiträge zur Lebenshilfe e. V. als abziehbare Sonderausgaben!

 

Zuletzt aktualisiert am 2024-04-19 von digidoe.