Unsere Stiftung

Etwas Bleibendes schaffen
Kontakt und Anfahrt

Geschäftsstelle

Adresse

An der Stadthalle 3
97616 Bad Neustadt a. d. Saale

    Öffnungszeiten

  • Montag 08:30 bis 16:30
  • Dienstag 08:30 bis 16:30
  • Mittwoch Geschlossen
  • Donnerstag 08:30 bis 16:30
  • Freitag 08:30 bis 12:00

Hinweis

Sie können unseren Besucherparkplatz nutzen oder die Parkflächen am Busbahnhof.
Nutzen Sie bequem die öffentlichen Verkehrsmittel zu den Haltestellen am Busbahnhof oder Hohntor.

Willkommen bei unserer Stiftung

„Stiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen.

2007 wurde unsere Stiftung durch Spenden von Eltern, Privatpersonen und Firmen aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld gegründet.

Die Stiftung Lebenshilfe Rhön-Grabfeld ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen und nimmt ihre Aufgaben nach den dort verankerten Grundsätzen wahr.

Das ist unser Anliegen

  • landkreisbezogene Hilfe für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige

  • Unterstützung und Förderung von Projekten für Menschen mit Behinderung im Landkreis Rhön-Grabfeld

Benötigen Sie Hilfe? Beantragen Sie einen Zuschuss

Unsere Stiftung unterstützt Menschen mit Behinderung und deren Angehörige im Landkreis Rhön-Grabfeld in Notlagen und schwierigen Lebenssituationen.

  1. Setzten Sie sich mit uns in Verbindung

+49 9771 / 63099410

info@lh-rg.de

  1. Schildern Sie uns Ihr Anliegen

Wir beraten Sie und versuchen Ihnen schnellstmöglich zu Helfen!

 

Zwei Frauen unterhalten sich an einem Tisch

Unsere Förderprojekte

Wir fördern Einrichtungen und Privatpersonen

Wenn die eigenen oder öffentlichen Mittel nicht ausreichen, um dem erhöhten Bedarf an Unterstützung von Menschen mit Behinderung gerecht zu werden, wird die Stiftung der Lebenshilfe Rhön-Grabfeld aktiv.

Was wird alles gefördert?

  • gezielte Einzelfallhilfen wie zum Beispiel
    • Anschaffung notwendiger Hilfsmittel zur Teilhabe
    • Finanzierung von Freizeitmaßnahmen
  • Investitionszuschüsse für die Wohnstätten wie zum Beispiel
    • besondere Therapieausstattungen
  • Zuschüsse für den persönlichen Bedarf wie zum Beispiel
    • spezielle Therapieangebote und -materialien
Hilfe beim Eingiessen von Saft
Rollstuhlfahrer sind mit Betreuern im Park unterwegs

Wir konnten bereits einige Projekte und Menschen unterstützen

  • Familien in Notlagen

  • Ferienfreizeiten

  • Rollerführerschein für Menschen mit Behinderung

  • Ausstattung der integrativen Trommelgruppe mit Instrumenten

  • Förderung des Projektes "Brot backen" im Vielhalthof in Leutershausen

  • Förderung von Inklusionsfahrten, z. B. nach München in den Landtag

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Zustiften oder Spenden?

Wir sind sowohl auf Zustiftungen, als auch auf Spenden angewiesen.

Der wesentliche Unterschied liegt in der „Mittelverwendung“ und in der steuerlichen Betrachtung.

  • eine Spende fließt unmittelbar in aktuelle Projekte und Fördermaßnahmen
  • die Zustiftung wird angelegt und die Zinserträge fließen in aktuelle Projekte und Fördermaßnahmen
Eltern mit Kindern sitzen mit einer Therapeutin am Start

So funktioniert die Zustiftung

Als Stifter tragen Sie zum Aufbau eines Stiftungsvermögens bei.

Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens (in erster Linie Zinseinnahmen usw.) werden die nach der Stiftungssatzung vorgeschriebenen begünstigten Zwecke erfüllt.

Das Vermögen selbst bleibt unberührt und soll im Laufe der Zeit durch Zustiftungen kontinuierlich erhöht werden.

Eine Zustiftung kann bis zur Höhe von 1 Mill. Euro im Jahr der Zustiftung und in den folgenden neun Jahren steuermindernd geltend gemacht werden.

Das ist der Unterschied beim Spenden

Im Gegensatz zur Zustiftung in das Stiftungsvermögen, werden Spenden direkt in die laufenden Projekte und Arbeiten investiert. Spenden werden von uns zeitnah und zu 100% für den Stiftungszweck verwendet.

Eine Spende kann mit bis zu 20% steuermindernd von den Einkünften im Zuwendungsjahr als Sonderausgaben abgezogen werden.

Eine Frau umarmt eine andere Frau
Zugewachsenes Gartentor

Geld ist nicht Alles

Eine Zustiftung muss nicht unbedingt direkt aus Geld bestehen. Es ist alles geeignet, was das Grundstockvermögen der Stiftung erhöht.

Dazu zählen zum Beispiel Sachleistungen wie:

  • Immobilien
  • Grundstücke
  • Schmuck
  • Kunstwerke

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Steuerliche Vorteile nutzen

Zustiftungen und Spenden können steuerlich geltend gemacht werden. Je nach Wert können diese auch über mehrere Jahre angesetzt werden.

Keine Schenkungssteuer und keine Erbschaftssteuer

Unsere Stiftung ist als mildtätig anerkannt und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

Dadurch sind Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit und kommen in vollem Umfang da an, wo sie benötigt werden.

Jetzt Zustiften

Sie möchten unsere Stiftung unterstützen oder eine eigene Unterstiftung gründen?

Setzten Sie sich mit uns in Verbindung

+49 9771 / 63099410

info@lh-rg.de

Wir beraten Sie gern!

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Jetzt Spenden

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Stiftung Lebenshilfe Rhön-Grabfeld und leisten einen wichtigen Beitrag für unsere künftige Arbeit.

Für Sachspenden setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung!
 
 

Unsere Spendenkonten:

Volksbank Raiffeisenbank Rhön-Grabfeld eG
IBAN: DE27 7906 9165 0000 8250 00
BIC: GENODEF1MLV

Sparkasse Bad Neustadt
IBAN: DE25 7935 3090 0000 1830 87
BIC: BYLADEM1NES

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Über den Tod hinaus etwas Gutes tun

Über den Tod hinaus?

Ja, Sie haben richtig gelesen.

Mit seiner Einlage in das Stiftungsvermögen bekundet der Stifter langfristig und über seinen Tod hinaus seine Verbundenheit mit der Zielsetzung der Stiftung.

Da dieses nicht angetastet wird, kann man sich als Stifter quasi "verewigen"!

Gründen Sie Ihre eigene Unterstiftung

Innerhalb einer Stiftung können nahezu unbegrenzt viele Unterstiftungen gegründet werden.

Diese können Sie selbst benennen und einem bestimmten Zweck widmen.

"Max Mustermann Stiftung - zur Förderung vom Einsatz von Therapiehunden im Seniorenheim"

Andere Stifter, die speziell den Zweck Ihrer Unterstiftung fördern wollen, können dieser auch zu stiften.

Vererben Sie an die Stiftung Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e.V.

Es ist auch möglich, ein Vermächtnis in Form eines Erbes zu hinterlassen.

Im Rahmen einer testamentarischen Verfügung können Sie einen bleibenden Wert schaffen. Dieser kommt unserem Stiftungszweck über das eigene Leben hinaus dauerhaft zu Gute.

In einem Testament kann ebenso der Wunsch zur Gründung eine Unterstiftung festgehalten werden, wie zu Lebzeiten.

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Petra Della Coletta

Sekretariat

Kontaktieren Sie mich!

Haben Sie Fragen zu einem bestimmten Thema oder ein spezielles Anliegen?
Ich bin gerne für Sie da.

Jeder kann mitmachen!!!

Wir möchten zeigen, dass es viele verschiedenen Möglichkeiten gibt, sich zu engagieren – holen Sie sich ein paar Anregungen.