AGBs
Schön, dass Sie sich für unsere Angebote interessieren. Hier finden Sie Informationen in einfacher/leichter oder/und schwerer Sprache.
AGBs Veranstaltungen, Kurse – einfache Sprache
Anmeldung
Du musst dich schriftlich anmelden.
Das geht online über die Homepage.
Oder du druckst das Anmeldeformular aus.
Das Anmeldeformular musst du ausfüllen
und in der OBA abgeben.
Dann schreiben wir dir
an welchen Angeboten du dabei bist.
Jetzt bist du sicher angemeldet.
Assistenz
Unsere Angebote werden von
ehrenamtlichen Assistenten begleitet.
Dabei begleitet ein Assistent
gleichzeitig 3 Personen.
Möchtest du einen Assistenten für dich alleine?
Dann musst du es vorher mit uns besprochen.
Preise und Rechnungen
Unsere Angebote haben zwei Preise.
Welcher Preis für dich gilt
erklären wir dir hier.
1: Hast du einen Pflege-Grad?
Dann gilt Preis 1 für dich.
Du bekommst dafür 2 Rechnungen von uns.
Die erste Rechnung bekommst du
vor den Angeboten.
In dieser Rechnung steht
der Preis den du bezahlen musst.
Zum Beispiel für:
Eintritte, Material oder kleine Snacks.
Diese Rechnung bezahlst du an uns.
Die zweite Rechnung bekommst du
nach dem Angebot.
In dieser Rechnung steht der Preis für die Assistenz.
Diese Rechnung bezahlst du auch an uns.
Dann kannst du die Rechnung
bei der Pflege-Kasse einreichen.
Und bekommst das Geld
von der Pflege-Kasse zurück.
Was kostet die Assistenz?
Assistenz in der Gruppe
(Ein Assistent begleitet mindestens drei Personen): 15 € für jede Stunde
Einzelassistenz:
(Ein Assistent begleitet nur dich): 18 € für jede Stunde
2: Hast du keinen Pflege-Grad?
Dann gilt Preis 2 für dich.
Du bekommst vor dem Angebot
eine Rechnung von uns.
In dieser Rechnung steht
der Preis den du bezahlen musst.
Zum Beispiel für:
Eintritte, Material oder kleine Snacks
und die Assistenz.
Diese Rechnung bezahlst du an uns.
Absage durch Teilnehmer
Eine Anmeldung ist verbindlich.
Das bedeutet:
Wenn du einmal nicht zum Angebot kommst
musst Du trotzdem die Kosten dafür bezahlen.
Absage durch OBA
Manchmal fällt ein Angebot aus.
Zum Beispiel:
Wenn ein Assistent krank wird.
Dann sagen wir dir Bescheid.
Und du bekommst das Geld zurück.
Medikamentengabe
Müssen dir während den OBA-Angeboten
Medikamente verabreicht werden?
Dann brauchen wir eine
schriftliche Bestätigung
von deinen Angehörigen.
In dieser Bestätigung steht
dass dein Arzt dir
diese Medikamente verschrieben hat.
Schliessen
AGBs Veranstaltungen, Kurse – schwere Sprache
Teilnahmebedingungen
Anmeldung
Sie müssen sich für die Kurse anmelden. Bitte benutzen Sie für die Anmeldung das online Anmeldeformular.
Sie können aber auch das Anmeldeformular ausdrucken und ausgefüllt an die OBA schicken.
Wir werden Ihre Anmeldung bearbeiten und Sie über eine Zu- beziehungsweise Absage informieren. Mit unserer Zusage ist Ihre Anmeldung verbindlich.
Assistenz
NutzerInnen mit Unterstützungs- und Assistenzbedarf werden bei den Angeboten von einem/einer ehrenamtlichen AssistentIn begleitet.
In der Regel finden unsere Angebote in einer 1 : 3 Assistenz statt. Das heißt, ein/eine AssistentIn kümmert sich um drei NutzerInnen.
Wenn Sie einen erhöhten Assistenzbedarf benötigen, sprechen Sie dies vorher bitte mit uns ab.
Preise & Rechnungen
Es gibt zwei Preise. Welcher Preis für Sie gilt, erklären wir hier:
1: Sie haben einen Pflegegrad
Bei dem Preis handelt es sich um die Sachkosten, die Sie an die OBA zahlen müssen. Diese Sachkosten werden in der Regel nicht von der Pflegekasse zurückerstattet.
Hinzu kommen die Assistenzkosten, welche Ihnen nach dem Kurs in Rechnung gestellt werden.
Sie bezahlen die Assistenzkosten ebenfalls an uns, können sich diese aber von der Pflegekasse zurückerstatten lassen.
Das rechnen wir für die Assistenz bei Pflegegrad ab:
Assistenz in der Gruppe (Assistenz begleitet mindestens drei NutzerInnen): 15 € / Stunde
Einzelassistenz (Assistenz begleitet nur eine/n NutzerIn): 18 € / Stunde
2: Sie haben keinen Pflegegrad
Bei dem Preis handelt es sich um die komplette Kursgebühr. Soweit nicht anders ausgeschrieben, fallen keine weiteren Kosten mehr an.
Absage durch NutzerIn
Eine Anmeldung ist verbindlich. Das heißt: Wenn Sie nicht teilnehmen können, müssen Sie trotzdem die jeweilige Kursgebühr bezahlen.
Personen mit einem Pflegegrad müssen bei Nicht-Teilnahme die Sachkosten bezahlen.
Die Assistenz wird dann aber nicht abgerechnet.
Medikamentengabe
Müssen während den OBA-Angeboten Medikamente verabreicht werden, benötigen wir eine schriftliche Bestätigung von den Angehörigen. Dort muss festgehalten sein und bestätigt werden, dass die Medikamente vom Arzt verschrieben wurden, wann die Medikamente und wie viele gegeben werden müssen.
Schliessen
AGBs Reisen – einfache Sprache
-
Fülle die Anmeldung online aus. Oder drucke das Anmeldeformular aus und es per Post oder per E-Mail in die OBA.
Da viele Reisen schnell ausgebucht sind, ist es gut, wenn Du gleich eine Alternative angibst. -
Wir schauen, ob auf Deiner Wunschreise noch ein Platz für Dich ist. Wenn ja, schicken wir Dir eine Buchungsbestätigung.
Deine Anmeldung ist damit verbindlich. -
Wenn nicht, rufen wir Dich an und bieten Dir – wenn möglich – eine Reisealternative an.
-
Nach Zusendung einer Buchungsbestätigung ist Deine Buchung verbindlich.
Jetzt solltest Du:-
Eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Bitte den gesamten Reisepreis (Sachkosten + Betreuungs- kosten versichern!
-
Wenn Du einen Pflegegrad hast, kannst Du jetzt mit der Pflegekasse klären, welche Kosten übernommen werden und welche Anträge nötig sind.
-
-
6-8 Wochen vor der Reise bekommst Du die Einladung zu einem Vortreffen (Vortreffen nur bei langen Reisen), sowie die Rechnung über die Sachkosten und alle nötigen Unterlagen, die Du ausfüllen musst (Medikamentenbogen & Begleitbogen).
Bitte überweise die Sachkosten an uns, fülle die Unterlagen aus und gib sie bis zur angegebenen Frist in der OBA ab. -
Bei Reisen mit Vortreffen ist es wichtig, dass Du teilnimmst. Wir können Dich so besser kennenlernen und Du siehst, wer sich auf der Reise um Dich kümmert. Wir können noch offene Fragen klären.
-
Zwei Wochen vor Abfahrt bekommst Du von uns einen Flyer mit allen wichtigen Informationen zur Reise (Abfahrtszeit und –Ort, Kontaktdaten von Unterkunft und Betreuern, Packliste etc.)
-
Nach der Reise bekommst Du die Rechnung über die Betreuungskosten. Bitte zahle diese an uns. Bei Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse kannst Du die Rechnung einreichen und erstatten lassen.
Unsere Preise bestehen aus Sachkosten und Betreuungskosten.
Die Sachkosten sind:
Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung, Programm, Ausflüge.
Die Betreuungskosten sind:
Die Kosten, die durch die Betreuung entstehen. Die Höhe der Betreuungskosten richten sich nach dem Betreuungsschlüssel.
Welcher Preis gilt für Dich?
-
Du hast einen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse? Dann gilt der Preis mit dem entsprechenden Betreuungsschlüssel für Dich. Du kannst einen Großteil der Kosten von der Pflegekasse erstattet bekommen. Kläre Art und Umfang der möglichen Erstattung am besten vor der Reise mit Deiner Kasse!
-
Du hast keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse? Dann gilt der Selbstzahler Preis für Dich. Du musst Sachkosten und Betreuungskosten selbst finanzieren.
Rückerstattung der Betreuungskosten über die Pflegekasse:
Verhinderungspflege:
Die Verhinderungspflege bekommt man, wenn Pflegegrad 2–5 besteht. Die Höhe beträgt 1.612 € und kann aus Mitteln der Kurzzeitpflege aufgestockt werden.
Wichtig ist:
Verhinderungspflege muss VOR der Maßnahme beantragt werden!
Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI:
Die Entlastungsleistung steht in jedem Pflegegrad in Höhe von monatlich 125 € zur Verfügung. Nicht verwendete Leistungen sparen sich an und können bis Juni des Folgejahres genutzt werden.
Sollten beide Leistungen nicht zur Kostendeckung ausreichen, ist es weiterhin möglich, das Pflegegeld umzuwidmen.
Eine ausführliche Beratung zu den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten ist jederzeit möglich.
Schliessen
AGBs Reisen – schwere Sprache
- Anmeldung
Die Anmeldung muss schriftlich über unser Anmeldeformular / online über die Homepage
erfolgen. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Insofern ein
gesetzlicher Vertreter vorhanden ist, muss dieser unterzeichnen. Die Anmeldung kann
online oder per Post bei der OBA eingereicht werden. Ist der gewünschte Reiseplatz verfüg
bar, senden wir eine Buchungsbestätigung. Diese muss vom Teilnehmer / gesetzlichen Ver-
treter unterzeichnet an uns zurück gesendet werden. Damit ist die Anmeldung verbindlich.
- Leistungen
Im Reisepreis enthalten sind immer: Unterkunft, Fahrtkosten, Betreuung und die beschrie-
bene Verpflegung. Es gibt entweder: nur Frühstück, Halbpension (Frühstück + warmes
Abendessen) oder Vollpension (Frühstück, Mittagessen, Abendessen). Getränke außerhalb
der Mahlzeiten sind in der Regel nicht im Reisepreis enthalten. Bei Unterkünften zur Selbst-
versorgung wird die angegebene Verpflegung durch die Betreuer sicher gestellt. Das kann
bedeuten, dass selbst gekocht wird, oder externe Gastronomie zur Verpflegung genutzt wird.
Die Unterbringung erfolgt wie in der Reise ausgeschrieben, in der Regel in Doppel– oder
Zweibettzimmern. Der Anspruch auf ein Einzelzimmer oder Einzelbelegung besteht nicht. Zu-
sätzliche Leistungen wie Ausflugspakete oder Eintritte sind der jeweiligen Reisebeschreibung
zu entnehmen. Eine 24-Stunden-Betreuung mit Nachtwache sowie medizinische Behand-
lungspflege kann von der OBA leider nicht geleistet werden.
- Höhe des Hilfebedarfs
Reisen mit geringem bis mittlerem Hilfebedarf
sind für Menschen, die in vielen Lebensbereichen selbstständig sind und nur in einzelnen Be-
reichen Unterstützung brauchen. Ein Betreuer sorgt für drei bis vier Teilnehmer.
Reisen mit mittlerem und hohem Hilfebedarf
eignen sich für Menschen, die in mehreren Lebensbereichen Hilfe und/oder Aufsicht benöti-
gen. Auf diesen Reisen ist ein Betreuer für zwei bis drei Teilnehmer zuständig.
Reisen mit hohem und sehr hohem Hilfebedarf
bieten Dir Assistenz in sehr vielen oder allen Lebensbereichen. Auf diesen Reisen ist ein Be-
treuer für ein bis zwei Personen zuständig. Unterkünfte auf diesen Reisen sind immer barrie-
refrei. Es gibt Hilfsmittel und Pflegebetten vor Ort.
- Rücktritt und Abbruch
4.1. Rücktritt vom Reisevertrag durch die OBA
Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten oder kann die Reise aus berechtigten Grün-
den nicht durchgeführt werden, behalten wir uns vor, eine Reise abzusagen. Die OBA kann
auch nach erfolgter Zusage vom Reisevertrag zurück treten, wenn der mitgeteilte Assistenz
bedarf nicht bedient werden kann. Im Falle eines Rücktritts aus eben genannten Gründen
erstattet die OBA die Kosten, die vorab bezahlt wurden.
Die OBA ist weiterhin berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten wenn:
Der Teilnehmer vertraglich vereinbarte Zahlungen nicht fristgerecht leistet.
Der Teilnehmer die Durchführung einer Reise trotz Abmahnung durch die Reiseleitung so
erheblich stört, dass den Mitreisenden eine weitere Teilnahme nicht zuzumuten ist.
Der Gesundheitszustand des Teilnehmers eine Teilnahme nicht zulässt. Wenn wir aufgrund
des Verhaltens der Teilnehmer die Aufsichtpflicht und/oder Sorgfaltspflicht nicht mehr ge-
währleisten können. Wenn Begleitbogen und Medikamentenbogen nicht fristgerecht ausge-
füllt und / oder unvollständig eingereicht wurden und somit Informationen, die eine ange-
messene Betreuung ermöglichen, fehlen. In diesen Fällen trägt der Teilnehmer entstandene
Kosten.
4.2. Rücktritt durch den Teilnehmer
Jeder Teilnehmer ist berechtigt, vor Reisebeginn von der Reise zurück zu treten. Der Rück-
tritt muss schriftlich formuliert und eingereicht werden. Bis 60 Tage vor Reise ist ein Rück-
tritt immer kostenfrei möglich! Tretet ihr weniger als 60 Tage vor einer gebuchten Reise zu
rück, ist die OBA berechtigt, angemessenen Ersatz für die aufgewendeten Leistungen zu ver-
langen. Wir versuchen zunächst, den Platz nach zu besetzen. Gelingt das, entstehen euch
keine Kosten. Gelingt dies nicht, müssen wir Dir die Kosten, die uns durch Deine Absage ent-
stehen, zu 100 % in Rechnung stellen. Da dies im Ernstfall, z. B. bei einem sehr kurzfristigen
Rücktritt, bis zu 100 % des Reisepreises sein können, empfehlen wir sehr dringend den Ab-
schluss einer Reiserücktrittsversicherung! Für Flüge und Pauschalreisen gelten die Rück-
trittsbedingungen der Reisegesellschaft / der Airline. Eintritts– und Konzert
karten die nicht erstattbar sind, müssen wir im Rücktrittsfall in Rechnung stellen.
4.3. Erkrankung oder Ausschluss während der Reise
Bei Erkrankung eines Teilnehmers kann es unter Umständen erforderlich sein, dass der Teil-
nehmer vorzeitig am Urlaubsort abgeholt werden muss. Die Kosten hierfür trägt der Teil-
nehmer.
Ist ein Teilnehmer aufgrund seines Verhaltens für die Gruppe nicht tragbar und stört wie-
derholt massiv, kann die Reise von der OBA abgebrochen werden. Der Teilnehmer muss in
diesem Fall von den Angehörigen abgeholt werden. Die Kosten trägt in diesem Fall der Teil-
nehmer. Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung!
- Versicherungen
5.1. Reiserücktrittsversicherung
Wir schließen KEINE Reiserücktrittsversicherung für die Teilnehmer ab, empfehlen jedoch
dringend, den Rücktritt der Reise selbst zu versichern. Bitte darauf achten, dass der
GESAMTE Reisepreis (Sachkosten + Betreuungskosten) versichert werden muss.
5.2. Haftpflicht- und Unfallversicherung
Wir schließen für alle Teilnehmer eine Haftpflicht- und Unfallversicherung ab.
5.3. Auslands-Reise-Krankenversicherung
Für Auslandsreisen muss jeder Teilnehmer eine Auslands-Krankenversicherung abschließen
und uns nachweisen. Der Basisschutz für Europa, der durch gesetzliche Kassen gewährt
wird, ist nicht ausreichend!
- Kosten und Finanzierung
Die Kosten für eine Reise bestehen aus Sachkosten und Betreuungskosten.
Wir stellen die Sachkosten vor der Reise, die Betreuungskosten nach der Reise in Rechnung.
Beide Rechnungen werden dem Teilnehmer gestellt und müssen von diesem an die Le-
benshilfe Rhön-Grabfeld e. V. bezahlt werden.
Für Menschen mit Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse kann ein Teil der Kosten über
die Pflegekasse erstattet werden.
Aufgrund der aktuellen politischen Lage sowie der geplanten Anhebung der Mehrwertsteuer
in der Gastronomie behalten wir uns vor, Preissteigerungen der Unterkünfte auf den Reise-
Preis umzulegen. Wir informieren über eventuelle Preisänderungen innerhalb der kosten-
freien Stornofrist.
- Medikamente
Jeder Teilnehmer muss rechtzeitig vor der Reise einen Medikamentenbogen einreichen, der
vom Hausarzt unterzeichnet ist und alle Medikamente auflistet, die mitgegeben und auf der
Reise verabreicht werden müssen und dürfen (Dauer- und Bedarfsmedikation).
Wir dürfen keinerlei Medikamente verabreichen, die nicht ärztlich verordnet sind. Das gilt
auch für Bedarfsmedikamente, die frei verkäuflich sind.
Dauermedikamente müssen in einem vorgerichteten Dosett mitgegeben werden. Außer
dem benötigen wir die jeweiligen Beipackzettel und Ersatzmedikamente.
Wird im Medikamentenbogen angegeben dass der Teilnehmer seine Medikamente selbst
ständig einnimmt, so überwacht das Betreuungspersonal die Einnahme nicht und ist nicht
für die korrekte Einnahme verantwortlich.
- Fotos- und Videoaufnahmen
Während einer Reise werden Fotos und Filmaufnahmen gemacht, die in Veröffentlichungen
der Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e. V. (Urlaubstagebuch, Programmheft, Social Media) ver-
wendet werden. Stimmst Du oder Dein gesetzlicher Betreuer dem nicht zu, muss vor Beginn
der Reise ein schriftlicher Widerspruch bei der OBA eingereicht werden.
- Nutzung der Daten
Mit Deiner Anmeldung erteilst Du uns die Erlaubnis, Deine persönlichen Daten wie Name,
Postadresse und Email-Adresse zu speichern und zu verarbeiten. Wir verarbeiten Deine Da-
ten ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung und der gesetzlichen Bestimmungen.
- Betreuerteams
Die Betreuung auf Reisen erfolgt durch von der OBA zusammengestellte Betreuerteams.
Diese bestehen hauptsächlich aus ehrenamtlichen Mitarbeitern, die von der OBA eingear-
beitet und geschult werden. Teilweise werden die Reisen auch von Fachkräften begleitet, ins-
besondere Reisen für Menschen mit höherem Hilfebedarf. Bei den Reiseleitungen handelt
es sich immer entweder um Fachpersonal oder um Ehrenamtliche mit langjähriger Reiseer-
fahrung in der OBA.
- Vergabe der Reiseplätze
In der Regel haben wir mehr Anmeldungen als verfügbare Reiseplätze und können daher meist nicht alle Anmeldungen berücksichtigen. Der Zeitpunkt der Anmeldung spielt hier für uns keine Rolle, so lange die Anmeldung innerhalb der Anmeldefrist eingegangen ist. Bei der Zusammenstellung der Gruppen gehen wir viel mehr auf folgende Kriterien ein:
- Kann der Hilfebedarf des Teilnehmers bedient werden?
- Passt der verfügbare Betreuungsschlüssel zum Hilfebedarf?
- Steht ein geeignetes Zimmer für den Teilnehmer zur Verfügung?
- Stehen für die Reise passende Fahrzeuge zur Verfügung (z. B. Rollstuhlbus)
- Ambulante Teilnehmer vor stationären Teilnehmern
- Kommt der Teilnehmer aus unserem Einzugsgebiet (Bad Neustadt - Rhön)? Teilnehmer aus dem Einzugsgebiet erhalten vorrangig Plätze
Wir versuchen immer, euch eure Wunschreise zu ermöglichen. Geht das nicht, probieren wir zumindest eure zweite oder dritte Alternative zu berücksichtigen!
Schliessen
AGBs Fortbildungen
Nutzen Sie für die Anmeldung entweder das online Anmeldeformular oder drucken Sie das Formular aus und schicken es ausgefüllt an die OBA.
Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen melden sich bitte bei dem Dienst an, bei dem sie tätig sind.
Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen und Durchführungskräfte der OBA können alle Fortbildungen kostenfrei.
Angehörige, Fachkräfte, Kursleiter*innen und Interessierte können bei entsprechend freien Platzkapazitäten gegen einen kleinen Teilnehmerbeitrag (auf Anfrage) teilnehmen.
Die Teilnehmerbeträge sind bei der jeweiligen Fortbildung vor Ort zu entrichten.
Wir unterscheiden Basis- und Aufbauschulungen.
Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, die innerhalb von zwei Jahren an mindestens drei Basisschulungen und zwei Aufbauschulungen teilnehmen, können ein Zertifikat erwerben.
Die Fortbildungen werden hierfür in einem Nachweisheft dokumentiert.
Bitte beachten Sie den jeweiligen Anmeldeschluss.
Schliessen