AGBs

Schön, dass Sie sich für unsere Angebote interessieren. Hier finden Sie Informationen in einfacher/leichter oder/und schwerer  Sprache.

AGBs Veranstaltungen, Kurse – einfache Sprache

Anmeldung

Du musst dich schriftlich anmelden.

Das geht online über die Homepage.

Oder du druckst das Anmeldeformular aus.

Das Anmeldeformular musst du ausfüllen

und in der OBA abgeben.

Dann schreiben wir dir

an welchen Angeboten du dabei bist.

Jetzt bist du sicher angemeldet.

 

Assistenz

Unsere Angebote werden von

ehrenamtlichen Assistenten begleitet.

Dabei begleitet ein Assistent

gleichzeitig 3 Personen.

Möchtest du einen Assistenten für dich alleine?

Dann musst du es vorher mit uns besprochen.

 

Preise und Rechnungen

Unsere Angebote haben zwei Preise.

Welcher Preis für dich gilt

erklären wir dir hier.

 

1: Hast du einen Pflege-Grad?

Dann gilt Preis 1 für dich.

 

Du bekommst dafür 2 Rechnungen von uns.

 

Die erste Rechnung bekommst du

vor den Angeboten.

In dieser Rechnung steht

der Preis den du bezahlen musst.

Zum Beispiel für:

Eintritte, Material oder kleine Snacks.

Diese Rechnung bezahlst du an uns.

 

Die zweite Rechnung bekommst du

nach dem Angebot.

In dieser Rechnung steht der Preis für die Assistenz.

Diese Rechnung bezahlst du auch an uns.

Dann kannst du die Rechnung

bei der Pflege-Kasse einreichen.

Und bekommst das Geld

von der Pflege-Kasse zurück.

 

Was kostet die Assistenz?

Assistenz in der Gruppe

(Ein Assistent begleitet mindestens drei Personen): 15 € für jede Stunde

 

Einzelassistenz:

(Ein Assistent begleitet nur dich): 18 € für jede Stunde

 

2: Hast du keinen Pflege-Grad?

Dann gilt Preis 2 für dich.

 

Du bekommst vor dem Angebot

eine Rechnung von uns.

In dieser Rechnung steht

der Preis den du bezahlen musst.

Zum Beispiel für:

 

Eintritte, Material oder kleine Snacks

und die Assistenz.

Diese Rechnung bezahlst du an uns.

 

Absage durch Teilnehmer

Eine Anmeldung ist verbindlich.

Das bedeutet:

Wenn du einmal nicht zum Angebot kommst

musst Du trotzdem die Kosten dafür bezahlen.

 

Absage durch OBA

Manchmal fällt ein Angebot aus.

Zum Beispiel:

Wenn ein Assistent krank wird.

Dann sagen wir dir Bescheid.

Und du bekommst das Geld zurück.

 

Medikamentengabe

Müssen dir während den OBA-Angeboten

Medikamente verabreicht werden?

Dann brauchen wir eine

schriftliche Bestätigung

von deinen Angehörigen.

In dieser Bestätigung steht

dass dein Arzt dir

diese Medikamente verschrieben hat.

 

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AGBs Veranstaltungen, Kurse – schwere Sprache

Teilnahmebedingungen

Anmeldung

Sie müssen sich für die Kurse anmelden. Bitte benutzen Sie für die Anmeldung das online Anmeldeformular.

Sie können aber auch das Anmeldeformular ausdrucken und ausgefüllt an die OBA schicken.

Wir werden Ihre Anmeldung bearbeiten und Sie über eine Zu- beziehungsweise Absage informieren. Mit unserer Zusage ist Ihre Anmeldung verbindlich.

 

Assistenz

NutzerInnen mit Unterstützungs- und Assistenzbedarf werden bei den Angeboten von einem/einer ehrenamtlichen AssistentIn begleitet.

In der Regel finden unsere Angebote in einer 1 : 3 Assistenz statt. Das heißt, ein/eine AssistentIn kümmert sich um drei NutzerInnen.

Wenn Sie einen erhöhten Assistenzbedarf benötigen, sprechen Sie dies vorher bitte mit uns ab.

 

 

Preise & Rechnungen

Es gibt zwei Preise. Welcher Preis für Sie gilt, erklären wir hier:

 

1: Sie haben einen Pflegegrad

Bei dem Preis handelt es sich um die Sachkosten, die Sie an die OBA zahlen müssen. Diese Sachkosten werden in der Regel nicht von der Pflegekasse zurückerstattet.

Hinzu kommen die Assistenzkosten, welche Ihnen nach dem Kurs in Rechnung gestellt werden.

Sie bezahlen die Assistenzkosten ebenfalls an uns, können sich diese aber von der Pflegekasse zurückerstatten lassen.

 

Das rechnen wir für die Assistenz bei Pflegegrad ab:

Assistenz in der Gruppe (Assistenz begleitet mindestens drei NutzerInnen): 15 € / Stunde

Einzelassistenz (Assistenz begleitet nur eine/n NutzerIn): 18 € / Stunde

 

2: Sie haben keinen Pflegegrad

Bei dem Preis handelt es sich um die komplette Kursgebühr. Soweit nicht anders ausgeschrieben, fallen keine weiteren Kosten mehr an.

 

Absage durch NutzerIn

Eine Anmeldung ist verbindlich. Das heißt: Wenn Sie nicht teilnehmen können, müssen Sie trotzdem die jeweilige Kursgebühr bezahlen.

Personen mit einem Pflegegrad müssen bei Nicht-Teilnahme die Sachkosten bezahlen.

Die Assistenz wird dann aber nicht abgerechnet.

 

Medikamentengabe

Müssen während den OBA-Angeboten Medikamente verabreicht werden, benötigen wir eine schriftliche Bestätigung von den Angehörigen. Dort muss festgehalten sein und bestätigt werden, dass die Medikamente vom Arzt verschrieben wurden, wann die Medikamente und wie viele gegeben werden müssen.

 

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AGBs Reisen – einfache Sprache

  1. Fülle die Anmeldung online aus. Oder drucke das Anmeldeformular aus und es per Post oder per E-Mail in die OBA.
    Da viele Reisen schnell ausgebucht sind, ist es gut, wenn Du gleich eine Alternative angibst.

  2. Wir schauen, ob auf Deiner Wunschreise noch ein Platz für Dich ist. Wenn ja, schicken wir Dir eine Buchungsbestätigung.
    Deine Anmeldung ist damit verbindlich.

  3. Wenn nicht, rufen wir Dich an und bieten Dir – wenn möglich – eine Reisealternative an.

  4. Nach Zusendung einer Buchungsbestätigung ist Deine Buchung verbindlich.

    Jetzt solltest Du:

    • Eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Bitte den gesamten Reisepreis (Sachkosten + Betreuungs- kosten versichern!

    • Wenn Du einen Pflegegrad hast, kannst Du jetzt mit der Pflegekasse klären, welche Kosten übernommen werden und welche Anträge nötig sind.

  5. 6-8 Wochen vor der Reise bekommst Du die Einladung zu einem Vortreffen (Vortreffen nur bei langen Reisen), sowie die Rechnung über die Sachkosten und alle nötigen Unterlagen, die Du ausfüllen musst (Medikamentenbogen & Begleitbogen).

    Bitte überweise die Sachkosten an uns, fülle die Unterlagen aus und gib sie bis zur angegebenen Frist in der OBA ab.

  6. Bei Reisen mit Vortreffen ist es wichtig, dass Du teilnimmst. Wir können Dich so besser kennenlernen und Du siehst, wer sich auf der Reise um Dich kümmert. Wir können noch offene Fragen klären.

  7. Zwei Wochen vor Abfahrt bekommst Du von uns einen Flyer mit allen wichtigen Informationen zur Reise (Abfahrtszeit und –Ort, Kontaktdaten von Unterkunft und Betreuern, Packliste etc.)

  8. Nach der Reise bekommst Du die Rechnung über die Betreuungskosten. Bitte zahle diese an uns. Bei Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse kannst Du die Rechnung einreichen und erstatten lassen.

Unsere Preise bestehen aus Sachkosten und Betreuungskosten.

Die Sachkosten sind:

Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung, Programm, Ausflüge.

Die Betreuungskosten sind:

Die Kosten, die durch die Betreuung entstehen. Die Höhe der Betreuungskosten richten sich nach dem Betreuungsschlüssel.

Welcher Preis gilt für Dich?

  1. Du hast einen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse? Dann gilt der Preis mit dem entsprechenden Betreuungsschlüssel für Dich. Du kannst einen Großteil der Kosten von der Pflegekasse erstattet bekommen. Kläre Art und Umfang der möglichen Erstattung am besten vor der Reise mit Deiner Kasse!

  2. Du hast keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse? Dann gilt der Selbstzahler Preis für Dich. Du musst Sachkosten und Betreuungskosten selbst finanzieren.

Rückerstattung der Betreuungskosten über die Pflegekasse:

Verhinderungspflege:

Die Verhinderungspflege bekommt man, wenn Pflegegrad 2–5 besteht. Die Höhe beträgt 1.612 € und kann aus Mitteln der Kurzzeitpflege aufgestockt werden.

Wichtig ist:

Verhinderungspflege muss VOR der Maßnahme beantragt werden!

Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI:

Die Entlastungsleistung steht in jedem Pflegegrad in Höhe von monatlich 125 € zur Verfügung. Nicht verwendete Leistungen sparen sich an und können bis Juni des Folgejahres genutzt werden.

Sollten beide Leistungen nicht zur Kostendeckung ausreichen, ist es weiterhin möglich, das Pflegegeld umzuwidmen.

Eine ausführliche Beratung zu den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten ist jederzeit möglich.

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AGBs Reisen – schwere Sprache

  1. Anmeldung

Die Anmeldung muss schriftlich über unser Anmeldeformular / online über die Homepage

erfolgen. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Insofern ein

gesetzlicher Vertreter vorhanden ist, muss dieser unterzeichnen. Die Anmeldung kann

online oder per Post bei der OBA eingereicht werden. Ist der gewünschte Reiseplatz verfüg

bar, senden wir eine Buchungsbestätigung. Diese muss vom Teilnehmer / gesetzlichen Ver-

treter unterzeichnet an uns zurück gesendet werden. Damit ist die Anmeldung verbindlich.

 

  1. Leistungen

Im Reisepreis enthalten sind immer: Unterkunft, Fahrtkosten, Betreuung und die beschrie-

bene Verpflegung. Es gibt entweder: nur Frühstück, Halbpension (Frühstück + warmes

Abendessen) oder Vollpension (Frühstück, Mittagessen, Abendessen). Getränke außerhalb

der Mahlzeiten sind in der  Regel nicht im Reisepreis enthalten. Bei Unterkünften zur Selbst-

versorgung wird die angegebene Verpflegung durch die Betreuer sicher gestellt. Das kann

bedeuten, dass selbst gekocht wird, oder externe Gastronomie zur Verpflegung genutzt wird.

Die Unterbringung erfolgt wie in der Reise ausgeschrieben, in der Regel in Doppel– oder

Zweibettzimmern. Der Anspruch auf ein Einzelzimmer oder Einzelbelegung besteht nicht. Zu-

sätzliche Leistungen wie Ausflugspakete oder Eintritte sind der jeweiligen Reisebeschreibung

zu entnehmen. Eine 24-Stunden-Betreuung  mit Nachtwache sowie medizinische Behand-

lungspflege kann von der OBA leider nicht geleistet werden.

 

  1. Höhe des Hilfebedarfs

Reisen mit geringem bis mittlerem Hilfebedarf

sind für Menschen, die in vielen Lebensbereichen selbstständig sind und nur in einzelnen Be-

reichen Unterstützung brauchen. Ein Betreuer sorgt für drei bis vier Teilnehmer.

 

Reisen mit mittlerem und hohem Hilfebedarf

eignen sich für Menschen, die in mehreren Lebensbereichen Hilfe und/oder Aufsicht benöti-

gen. Auf diesen Reisen ist ein Betreuer für zwei bis drei Teilnehmer zuständig.

 

Reisen mit hohem und sehr hohem Hilfebedarf

bieten Dir Assistenz in sehr vielen oder allen Lebensbereichen. Auf diesen Reisen ist ein Be-

treuer für ein bis zwei Personen zuständig. Unterkünfte auf diesen Reisen sind immer barrie-

refrei. Es gibt Hilfsmittel und Pflegebetten vor Ort.

  1. Rücktritt und Abbruch

4.1. Rücktritt  vom Reisevertrag durch die OBA

Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten oder kann die Reise aus berechtigten Grün-

den nicht durchgeführt werden, behalten wir uns vor, eine Reise abzusagen. Die OBA kann

auch nach erfolgter Zusage vom Reisevertrag zurück treten, wenn der mitgeteilte Assistenz

bedarf nicht bedient werden kann. Im Falle eines Rücktritts aus eben genannten Gründen

erstattet die OBA die Kosten, die vorab bezahlt wurden.

Die OBA ist weiterhin berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten wenn:

Der Teilnehmer vertraglich vereinbarte Zahlungen nicht fristgerecht leistet.

Der Teilnehmer die Durchführung einer Reise trotz Abmahnung durch die Reiseleitung so

erheblich stört, dass den Mitreisenden eine weitere Teilnahme nicht zuzumuten ist.

Der Gesundheitszustand des Teilnehmers eine Teilnahme nicht zulässt. Wenn wir aufgrund

des Verhaltens der Teilnehmer die Aufsichtpflicht und/oder Sorgfaltspflicht nicht mehr ge-

währleisten können. Wenn Begleitbogen und Medikamentenbogen nicht fristgerecht ausge-

füllt und / oder unvollständig eingereicht wurden und somit Informationen, die eine ange-

messene Betreuung ermöglichen, fehlen. In diesen Fällen trägt der Teilnehmer entstandene

Kosten.

4.2. Rücktritt durch den Teilnehmer

Jeder Teilnehmer ist berechtigt, vor Reisebeginn von der Reise zurück zu treten. Der Rück-

tritt muss schriftlich formuliert und eingereicht werden. Bis 60 Tage vor Reise ist ein Rück-

tritt immer kostenfrei möglich! Tretet ihr weniger als 60 Tage vor einer gebuchten Reise zu

rück, ist die OBA berechtigt, angemessenen Ersatz für die aufgewendeten Leistungen zu ver-

langen. Wir versuchen zunächst, den Platz nach zu besetzen. Gelingt das, entstehen euch

keine Kosten. Gelingt dies nicht, müssen wir Dir die Kosten, die uns durch Deine Absage ent-

stehen, zu 100 % in Rechnung stellen. Da dies im Ernstfall, z. B. bei einem sehr kurzfristigen

Rücktritt, bis zu 100 % des Reisepreises sein können, empfehlen wir sehr dringend den Ab-

schluss einer Reiserücktrittsversicherung! Für Flüge und Pauschalreisen gelten die Rück-

trittsbedingungen der Reisegesellschaft / der Airline. Eintritts– und Konzert

karten die nicht erstattbar sind, müssen wir im Rücktrittsfall in Rechnung stellen.

4.3.  Erkrankung oder Ausschluss während der Reise

Bei Erkrankung eines Teilnehmers kann es unter Umständen erforderlich sein, dass der Teil-

nehmer vorzeitig am Urlaubsort abgeholt werden muss. Die Kosten hierfür trägt der Teil-

nehmer.

Ist ein Teilnehmer aufgrund seines Verhaltens für die Gruppe nicht tragbar  und stört wie-

derholt massiv, kann die Reise von der OBA abgebrochen werden. Der Teilnehmer muss in

diesem Fall von den Angehörigen abgeholt  werden. Die Kosten trägt in diesem Fall der Teil-

nehmer. Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung!

  1. Versicherungen

5.1. Reiserücktrittsversicherung

Wir schließen KEINE Reiserücktrittsversicherung für die Teilnehmer ab, empfehlen jedoch

dringend, den Rücktritt der Reise selbst zu versichern. Bitte darauf achten, dass der

GESAMTE Reisepreis (Sachkosten + Betreuungskosten) versichert werden muss.

 

5.2. Haftpflicht- und Unfallversicherung

Wir schließen für alle Teilnehmer eine Haftpflicht- und Unfallversicherung ab.

 

5.3. Auslands-Reise-Krankenversicherung

Für Auslandsreisen muss jeder Teilnehmer eine Auslands-Krankenversicherung abschließen

und uns nachweisen. Der Basisschutz für Europa, der durch gesetzliche Kassen gewährt

wird, ist nicht ausreichend!

 

  1. Kosten und Finanzierung

Die Kosten für eine Reise bestehen aus Sachkosten und Betreuungskosten.

Wir stellen die Sachkosten vor der Reise, die Betreuungskosten nach der Reise in Rechnung.

Beide Rechnungen werden dem Teilnehmer gestellt und müssen  von diesem an die Le-

benshilfe Rhön-Grabfeld e. V. bezahlt werden.

Für Menschen mit Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse kann ein Teil der Kosten über

die Pflegekasse erstattet werden.

Aufgrund der aktuellen politischen Lage sowie der geplanten Anhebung der Mehrwertsteuer

in der Gastronomie behalten wir uns vor, Preissteigerungen der Unterkünfte auf den Reise-

Preis umzulegen. Wir informieren über eventuelle Preisänderungen innerhalb der kosten-

freien Stornofrist.

 

  1. Medikamente

Jeder Teilnehmer muss rechtzeitig vor der Reise einen Medikamentenbogen einreichen, der

vom Hausarzt unterzeichnet ist und alle Medikamente auflistet, die mitgegeben und auf der

Reise verabreicht werden müssen und dürfen (Dauer- und Bedarfsmedikation).

Wir dürfen keinerlei Medikamente verabreichen, die nicht ärztlich verordnet sind. Das gilt

auch für Bedarfsmedikamente, die frei verkäuflich sind.

Dauermedikamente müssen in einem vorgerichteten Dosett mitgegeben werden. Außer

dem benötigen wir die jeweiligen Beipackzettel und Ersatzmedikamente.

Wird im Medikamentenbogen angegeben dass der Teilnehmer seine Medikamente selbst

ständig einnimmt, so überwacht das Betreuungspersonal die Einnahme nicht und ist nicht

für die korrekte Einnahme verantwortlich.

  1. Fotos- und Videoaufnahmen

Während einer Reise werden Fotos und Filmaufnahmen gemacht, die in Veröffentlichungen

der Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e. V. (Urlaubstagebuch, Programmheft, Social Media) ver-

wendet werden. Stimmst Du oder Dein gesetzlicher Betreuer dem nicht zu, muss vor Beginn

der Reise ein schriftlicher Widerspruch bei der OBA eingereicht werden.

 

  1. Nutzung der Daten

Mit Deiner Anmeldung erteilst Du uns die Erlaubnis, Deine persönlichen Daten wie Name,

Postadresse und Email-Adresse zu speichern und zu verarbeiten. Wir verarbeiten Deine Da-

ten ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung und der gesetzlichen Bestimmungen.

 

  1. Betreuerteams

Die Betreuung auf Reisen erfolgt durch von der OBA zusammengestellte Betreuerteams.

Diese bestehen hauptsächlich aus ehrenamtlichen Mitarbeitern, die von der OBA eingear-

beitet und geschult werden. Teilweise werden die Reisen auch von Fachkräften begleitet, ins-

besondere Reisen für Menschen mit höherem Hilfebedarf. Bei den Reiseleitungen handelt

es sich immer entweder um Fachpersonal oder um Ehrenamtliche mit langjähriger Reiseer-

fahrung in der OBA.

 

  1. Vergabe der Reiseplätze

In der Regel haben wir mehr Anmeldungen als verfügbare Reiseplätze und können daher meist nicht alle Anmeldungen berücksichtigen. Der Zeitpunkt der Anmeldung spielt hier für uns keine Rolle, so lange die Anmeldung innerhalb der Anmeldefrist eingegangen ist. Bei der Zusammenstellung der Gruppen gehen  wir viel mehr auf folgende Kriterien ein:

  • Kann der Hilfebedarf des Teilnehmers bedient werden?
  • Passt der verfügbare Betreuungsschlüssel zum Hilfebedarf?
  • Steht ein geeignetes Zimmer für den Teilnehmer zur Verfügung?
  • Stehen für die Reise passende Fahrzeuge zur Verfügung (z. B. Rollstuhlbus)
  • Ambulante Teilnehmer vor stationären Teilnehmern
  • Kommt der Teilnehmer aus unserem Einzugsgebiet (Bad Neustadt - Rhön)? Teilnehmer aus dem Einzugsgebiet erhalten vorrangig Plätze

Wir versuchen immer, euch eure Wunschreise zu ermöglichen. Geht das nicht, probieren wir zumindest eure zweite oder dritte Alternative zu berücksichtigen!

 

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AGBs Fortbildungen

Nutzen Sie für die Anmeldung entweder das online Anmeldeformular oder drucken Sie das Formular aus und schicken es ausgefüllt an die OBA.

Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen melden sich bitte bei dem Dienst an, bei dem sie tätig sind.

Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen und Durchführungskräfte der OBA können alle Fortbildungen kostenfrei.

Angehörige, Fachkräfte, Kursleiter*innen und Interessierte können bei entsprechend freien Platzkapazitäten gegen einen kleinen Teilnehmerbeitrag (auf Anfrage) teilnehmen.

Die Teilnehmerbeträge sind bei der jeweiligen Fortbildung vor Ort zu entrichten.

Wir unterscheiden Basis- und Aufbauschulungen.

Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, die innerhalb von zwei Jahren an mindestens drei Basisschulungen und zwei Aufbauschulungen teilnehmen, können ein Zertifikat erwerben.

Die Fortbildungen werden hierfür in einem Nachweisheft dokumentiert.

Bitte beachten Sie den jeweiligen Anmeldeschluss.

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